Ehrenordnung
Die angegebenen Jahre zählen als Mindestvoraussetzung. Bitte beachten Sie, dass eine bereits vergebene Ehrung nur einmal vergeben werden kann. Gleiche Ehrungen können – auch bei Funktionen auf verschiedenen Ebenen – nur einmal verliehen werden.
Langjährige Mitglieder: Bäumchen
Bronzenes Bäumchen
- 10 Jahre im Ortsverein.
Antragsstellung
Ortsverein.
Verleihung
Ortsverein-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.
Silbernes Bäumchen
- 25 Jahre im Ortsverein.
Antragsstellung
Ortsverein über Kreisverband.
Verleihung
Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.
Goldenes Bäumchen
- 40 Jahre im Ortsverein oder nach Beschluss des LOGL-Vorstandes.
Antragsstellung
Ortsverein über Kreisverband.
Verleihung
Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.
Goldenes Bäumchen mit Silberkranz
- 50 Jahre im Ortsverein.
Antragsstellung
Ortsverein über Kreisverband.
Verleihung
Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.
Goldenes Bäumchen mit Goldkranz
- 60 Jahre im Ortsverein.
Antragsstellung
Ortsverein über Kreisverband.
Verleihung
Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.
Funktionsträger: Apfel
Funktionsträgerehrungen: Alle Funktionen werden zusammen betrachtet und ggf. mit einander aufgerechnet. Dabei zählt die höhere Funktion als Maßstab.
Grüner Apfel
- Funktion im Ortsverein nach 5 Jahren.
Antragsstellung
Ortsverein.
Verleihung
Ortsverein-Vorsitzender oder Stellvertreter.
Bronzener Apfel
- Funktion im Ortsverein nach 10 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 5 Jahren,
- Funktion im Kreisverband nach 5 Jahren,
- Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.
Antragsstellung
Ortsverein.
Verleihung
OGV-Vorsitzender oder Stellvertreter.
Goldener Apfel
- Funktion im Ortsverein nach 20 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 15 Jahren,
- Funktion im Kreisverband nach 15 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 10 Jahren,
- Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.
Antragsstellung
Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.
Verleihung
LOGL-Vorstandsmitglied oder Kreisverband-Vorsitzender im Auftrag des LOGL.
Goldener Apfel mit Silberkranz
- Funktion im Ortsverein nach 25 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 20 Jahren,
- Funktion im Kreisverband nach 20 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 15 Jahren,
- Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.
Antragsstellung
Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.
Verleihung
LOGL-Vorstandsmitglied oder Kreisverband-Vorsitzender im Auftrag des LOGL.
Personen, die sich in hohem Maße um das Erreichen der LOGL-Ziele verdient gemacht haben, können nach Beschluss des LOGL-Präsidiums mit dem Goldenen Apfel, Goldenen Apfel mit Silberkranz oder dem Goldenen Apfel mit Goldkranz geehrt werden.
Funktionsträger: Medaille
Funktionsträgerehrungen: Alle Funktionen werden zusammen betrachtet und ggf. mit einander aufgerechnet. Dabei zählt die höhere Funktion als Maßstab.
Bronzene Medaille
- Funktion im Ortsverein nach 40 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 30 Jahren,
- Funktion im Kreisverband nach 30 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 25 Jahren,
- Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.
Antragsstellung
Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.
Verleihung
LOGL-Vorstandsmitglied oder Kreisverband-Vorsitzender im Auftrag des LOGL.
Silberne Medaille
- Funktion im Ortsverein nach 50 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 40 Jahren,
- Funktion im Kreisverband nach 40 Jahren,
- 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 30 Jahren,
- Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.
Antragsstellung
Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.
Verleihung
LOGL-Präsidiumsmitglied oder in Vertretung LOGL-Vorstandsmitglied.
Personen, die sich in außerordentlich hohem Maße um das Erreichen der LOGL-Ziele verdient gemacht haben, können nach Beschluss des Erweiterten LOGL-Vorstandes mit der Bronzenen‚ Silbernen oder Goldenen Medaille geehrt werden.
Ernennungen
Ernennung von Ehrenmitgliedern
Der LOGL empfiehlt zur Ernennung von Ehrenmitgliedern
- im Ortsverein: 50 Jahre Mitgliedschaft oder 30 Jahre Funktion,
- im Kreisverband: 25 Jahre Funktion beim Ausscheiden aus dem Amt.
Ernennung von Ehrenvorsitzenden
Zur Ernennung zum Ehrenvorsitzenden empfiehlt der LOGL
- im Ortsverein: mindestens 25 Jahre 1. Vorsitzender, beim Ausscheiden aus dem Amt,
- im Kreisverband: mindestens 20 Jahre 1. Vorsitzender, beim Ausscheiden aus dem Amt.