Ehrenordnung

Die angegebenen Jahre zählen als Mindestvoraussetzung. Bitte beachten Sie, dass eine bereits vergebene Ehrung nur einmal vergeben werden kann. Gleiche Ehrungen können – auch bei Funktionen auf verschiedenen Ebenen – nur einmal verliehen werden.

Langjährige Mitglieder: Bäumchen

Bronzenes Bäumchen

  • 10 Jahre im Ortsverein.

 

Antragsstellung

Ortsverein.

 

Verleihung

Ortsverein-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.

Silbernes Bäumchen

  • 25 Jahre im Ortsverein.

 

Antragsstellung

Ortsverein über Kreisverband.

 

Verleihung

Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.

Goldenes Bäumchen

  • 40 Jahre im Ortsverein oder nach Beschluss des LOGL-Vorstandes.

 

Antragsstellung

Ortsverein über Kreisverband.

 

Verleihung

Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.

Goldenes Bäumchen mit Silberkranz

  • 50 Jahre im Ortsverein.

 

Antragsstellung

Ortsverein über Kreisverband.

 

Verleihung

Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.

Goldenes Bäumchen mit Goldkranz

  • 60 Jahre im Ortsverein.

 

Antragsstellung

Ortsverein über Kreisverband.

 

Verleihung

Kreisverband-Vorsitzender oder Vorstandsmitglied.

Urkunden

Ehrenzeichen können nur mit den entsprechenden Urkunden verliehen werden. Die Bronzenen Urkunden können nach den Vorgaben des LOGL auch vom Ortsverein ausgestellt werden. Die Silbernen Urkunden können nach den Vorgaben des LOGL auch vom Kreisverband ausgestellt werden.

Bearbeitungsfrist

Jeweils 6 Wochen vor der Verleihung.

Funktionsträger: Apfel

Funktionsträgerehrungen: Alle Funktionen werden zusammen betrachtet und ggf. mit einander aufgerechnet. Dabei zählt die höhere Funktion als Maßstab.

Grüner Apfel

  • Funktion im Ortsverein nach 5 Jahren.

 

Antragsstellung

Ortsverein.

 

Verleihung

Ortsverein-Vorsitzender oder Stellvertreter.

Bronzener Apfel

  • Funktion im Ortsverein nach 10 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 5 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 5 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Ortsverein.

 

Verleihung

OGV-Vorsitzender oder Stellvertreter.

Silberner Apfel

  • Funktion im Ortsverein nach 15 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 10 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 10 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 5 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Ortsverein über Kreisverband.

 

Verleihung

Kreisverband-Vorsitzender oder Stellvertreter.

Goldener Apfel

  • Funktion im Ortsverein nach 20 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 15 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 15 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 10 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.

 

Verleihung

LOGL-Vorstandsmitglied oder Kreisverband-Vorsitzender im Auftrag des LOGL.

Goldener Apfel mit Silberkranz

  • Funktion im Ortsverein nach 25 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 20 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 20 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 15 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.

 

Verleihung

LOGL-Vorstandsmitglied oder Kreisverband-Vorsitzender im Auftrag des LOGL.

Goldener Apfel mit Goldkranz

  • Funktion im Ortsverein nach 30 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 25 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 25 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 20 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.

 

Verleihung

LOGL-Vorstandsmitglied oder Kreisverband-Vorsitzender im Auftrag des LOGL.

Personen, die sich in hohem Maße um das Erreichen der LOGL-Ziele verdient gemacht haben, können nach Beschluss des LOGL-Präsidiums mit dem Goldenen Apfel, Goldenen Apfel mit Silberkranz oder dem Goldenen Apfel mit Goldkranz geehrt werden.

Urkunden

Ehrenzeichen können nur mit den entsprechenden Urkunden verliehen werden. Die Bronzenen Urkunden können nach den Vorgaben des LOGL auch vom Ortsverein ausgestellt werden. Die Silbernen Urkunden können nach den Vorgaben des LOGL auch vom Kreisverband ausgestellt werden.

 

Bearbeitungsfrist

Jeweils 6 Wochen vor der Verleihung.

Funktionsträger: Medaille

Funktionsträgerehrungen: Alle Funktionen werden zusammen betrachtet und ggf. mit einander aufgerechnet. Dabei zählt die höhere Funktion als Maßstab.

Bronzene Medaille

  • Funktion im Ortsverein nach 40 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 30 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 30 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 25 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.

 

Verleihung

LOGL-Vorstandsmitglied oder Kreisverband-Vorsitzender im Auftrag des LOGL.

Silberne Medaille

  • Funktion im Ortsverein nach 50 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 40 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 40 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 30 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.

 

Verleihung

LOGL-Präsidiumsmitglied oder in Vertretung LOGL-Vorstandsmitglied.

Goldene Medaille

  • Funktion im Ortsverein nach 60 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Ortsvereins nach 50 Jahren,
  • Funktion im Kreisverband nach 50 Jahren,
  • 1. Vorsitzender eines Kreisverbands nach 40 Jahren,
  • Funktionen im LOGL und Sonstige nach Vorstandsbeschluss.

 

Antragsstellung

Kreisverband, LOGL-Vorstandsmitglied.

 

Verleihung

LOGL-Präsident oder in Vertretung LOGL-Präsidiumsmitglied bei einer LOGL-Mitgliederversammlung.

Personen, die sich in außerordentlich hohem Maße um das Erreichen der LOGL-Ziele verdient gemacht haben, können nach Beschluss des Erweiterten LOGL-Vorstandes mit der Bronzenen‚ Silbernen oder Goldenen Medaille geehrt werden.

Urkunden

Ehrenzeichen können nur mit den entsprechenden Urkunden verliehen werden. Die Bronzenen Urkunden können nach den Vorgaben des LOGL auch vom Ortsverein ausgestellt werden. Die Silbernen Urkunden können nach den Vorgaben des LOGL auch vom Kreisverband ausgestellt werden.

Bearbeitungsfrist

Bronzene Medaille: 3 Monate vor der Verleihung.

Silberne und Goldene Medaille: 6 Monate vor der Verleihung.

Ernennungen

Ernennung von Ehrenmitgliedern

Der LOGL empfiehlt zur Ernennung von Ehrenmitgliedern

  • im Ortsverein: 50 Jahre Mitgliedschaft oder 30 Jahre Funktion,
  • im Kreisverband: 25 Jahre Funktion beim Ausscheiden aus dem Amt.

Ernennung von Ehrenvorsitzenden

 

Zur Ernennung zum Ehrenvorsitzenden empfiehlt der LOGL

  • im Ortsverein: mindestens 25 Jahre 1. Vorsitzender, beim Ausscheiden aus dem Amt,
  • im Kreisverband: mindestens 20 Jahre 1. Vorsitzender, beim Ausscheiden aus dem Amt.

Ehrenmitgliedschaft im LOGL

 

Über die Ehrenmitgliedschaft und Ehrenpräsidentschaft im LOGL entscheidet die LOGL-Mitgliederversammlung.