Formulare

Mitgliedermeldung

Die Mitgliedermeldung ist bis Ende Mai jeden Jahres an den Kassierer des Kreisverbands ausgefüllt zuzusenden. Der fällige Beitrag ist bis Ende Juni auf das Konto des Kreisverbands zu überweisen. Für die Mitgliederbeiträge werden folgende Werte zugrunde gelegt:

  • Vollmitglieder: jeweils 3,50 €
  • Familienmitglieder: jeweils 2,00 €
  • Kinder bis 16 Jahren: jeweils 0,70 €
  • Ehrenmitglieder: jeweils 1,35 €
  • beitragsfreie Mitglieder: jeweils 0,00 €.

Das Formular unterstützt ausfüllbare Felder. Für die Angabe des Mitgliederstands ist es lediglich erforderlich, die Anzahl der jeweiligen Mitgliedergruppierung einzutragen, der Betrag wird automatisch berechnet und aufsummiert.

Empfänger

Kassierer des Kreisverbands

Fristen

Meldung bis Ende Mai, Überweisung bis Ende Juni.

Fahrkostenerstattung

Die Fahrkostenerstattung ergibt sich aus § 670 BGB. Diese regelt, dass private Aufwändungen, die unmittelbar dem Vereinszweck dienen, von diesem bis zu einer festgelegten Grenze in einem bestimmten Maß ersetzt werden können. Bei Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug sind dies 0,30 € pro Kilometer.

Das Formular unterstützt ausfüllbare Felder. Für die Angabe der Erstattungssumme ist es lediglich erforderlich, die jeweilige Strecke in Kilometer einzutragen, der Betrag wird automatisch berechnet.

Empfänger

Kassierer des Kreisverbands